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Winterdienst Pflichten: Was Eigentümer wissen müssen 2026

Winterdienst Pflichten: Was Eigentümer wissen müssen

Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Die Räumpflicht gilt werktags von 7-20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr.

Rechtliche Grundlagen der Räumpflicht

Wer ist verantwortlich?

Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer. Diese kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden – die Kontrolle bleibt aber beim Eigentümer.

Gemeindliche Satzungen beachten:

  • Jede Kommune hat eigene Winterdienst-Satzungen
  • Breite des zu räumenden Weges (meist 1-1,5 Meter)
  • Erlaubte und verbotene Streumittel
  • Genaue Uhrzeiten je nach Region

Wann muss geräumt werden?

| Wochentag | Räumzeit | Besonderheit | |-----------|----------|--------------| | Montag-Samstag | 7:00 - 20:00 Uhr | Bei Schneefall sofort | | Sonntag/Feiertag | 8:00 - 20:00 Uhr | Späterer Beginn | | Bei Dauerschnee | Mehrfach täglich | Zumutbare Intervalle |

Wichtig: Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden – das Gesetz spricht von "zumutbaren Abständen" (etwa alle 1-2 Stunden bei starkem Schneefall).

Was muss geräumt und gestreut werden?

Zu räumende Bereiche:

  • Gehweg vor dem Grundstück
  • Zugang zur Haustür
  • Zugang zu Mülltonnen
  • Parkplätze (je nach Vereinbarung)
Erlaubte Streumittel:
  • Sand und Splitt (umweltfreundlich)
  • Asche
  • Granulat
Oft verboten:
  • Streusalz (in vielen Kommunen verboten oder eingeschränkt)
  • Chemische Auftaumittel

Haftung bei Unfällen

Wer haftet bei Stürzen?

Kommt ein Passant wegen mangelhafter Räumung zu Schaden, haftet der Räumpflichtige. Das kann bedeuten:

  • Schmerzensgeld
  • Behandlungskosten
  • Verdienstausfall
  • Langfristige Folgeschäden
Tipp: Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung deckt diese Risiken ab und kostet nur 30-70 Euro pro Jahr.

Winterdienst übertragen: Die Möglichkeiten

Option 1: Auf Mieter übertragen

  • Muss ausdrücklich im Mietvertrag stehen
  • Eigentümer muss kontrollieren
  • Bei Versäumnis haftet trotzdem der Eigentümer
Option 2: Professioneller Winterdienst
  • Kosten: 30-80 Euro pro Einsatz
  • Zuverlässigkeit garantiert
  • Haftung geht auf den Dienstleister über
  • Ideal bei Berufstätigkeit oder Urlaub
Option 3: Nachbarschaftshilfe
  • Schriftliche Vereinbarung empfohlen
  • Haftungsfragen klären
  • Nicht immer zuverlässig

Häufige Fragen zur Winterdienstpflicht

Muss ich auch bei Glatteis ohne Schnee streuen?

Ja! Die Streupflicht gilt auch bei Eisbildung durch gefrorene Nässe. Überfrierende Nässe am Morgen ist eine häufige Unfallursache.

Was passiert, wenn ich im Urlaub bin?

Die Pflicht bleibt bestehen. Sie müssen für Vertretung sorgen – durch Nachbarn, Familie oder einen professionellen Winterdienst.

Gilt die Räumpflicht auch bei Krankheit?

Grundsätzlich ja. Bei nachgewiesener Krankheit kann die Zumutbarkeit aber eingeschränkt sein. Dennoch sollten Sie für Ersatz sorgen.

Wie oft muss bei Dauerschnee geräumt werden?

Es gibt keine feste Regel, aber geräumt werden muss in "zumutbaren Abständen". Bei starkem Schneefall etwa alle 1-2 Stunden während der Räumzeiten.

Professioneller Winterdienst: Die sichere Lösung

Vorteile eines Winterdienst-Vertrags:

  • Keine eigene Arbeit bei Kälte
  • Rechtssichere Dokumentation
  • Haftung beim Dienstleister
  • Zuverlässigkeit auch bei Abwesenheit
  • Professionelle Ausrüstung
Wir bieten zuverlässigen Winterdienst für Privat- und Gewerbekunden – mit dokumentierten Einsätzen und vollständiger Haftungsübernahme.

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