Winterdienst Pflichten: Was Eigentümer wissen müssen 2026
Winterdienst Pflichten: Was Eigentümer wissen müssen
Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege vor ihrem Grundstück von Schnee und Eis zu befreien. Die Räumpflicht gilt werktags von 7-20 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr.
Rechtliche Grundlagen der Räumpflicht
Wer ist verantwortlich?
Die Verkehrssicherungspflicht liegt grundsätzlich beim Grundstückseigentümer. Diese kann per Mietvertrag auf Mieter übertragen werden – die Kontrolle bleibt aber beim Eigentümer.
Gemeindliche Satzungen beachten:
- Jede Kommune hat eigene Winterdienst-Satzungen
- Breite des zu räumenden Weges (meist 1-1,5 Meter)
- Erlaubte und verbotene Streumittel
- Genaue Uhrzeiten je nach Region
Wann muss geräumt werden?
| Wochentag | Räumzeit | Besonderheit | |-----------|----------|--------------| | Montag-Samstag | 7:00 - 20:00 Uhr | Bei Schneefall sofort | | Sonntag/Feiertag | 8:00 - 20:00 Uhr | Späterer Beginn | | Bei Dauerschnee | Mehrfach täglich | Zumutbare Intervalle |
Wichtig: Bei anhaltendem Schneefall muss mehrfach geräumt werden – das Gesetz spricht von "zumutbaren Abständen" (etwa alle 1-2 Stunden bei starkem Schneefall).
Was muss geräumt und gestreut werden?
Zu räumende Bereiche:
- Gehweg vor dem Grundstück
- Zugang zur Haustür
- Zugang zu Mülltonnen
- Parkplätze (je nach Vereinbarung)
- Sand und Splitt (umweltfreundlich)
- Asche
- Granulat
- Streusalz (in vielen Kommunen verboten oder eingeschränkt)
- Chemische Auftaumittel
Haftung bei Unfällen
Wer haftet bei Stürzen?
Kommt ein Passant wegen mangelhafter Räumung zu Schaden, haftet der Räumpflichtige. Das kann bedeuten:
- Schmerzensgeld
- Behandlungskosten
- Verdienstausfall
- Langfristige Folgeschäden
Winterdienst übertragen: Die Möglichkeiten
Option 1: Auf Mieter übertragen
- Muss ausdrücklich im Mietvertrag stehen
- Eigentümer muss kontrollieren
- Bei Versäumnis haftet trotzdem der Eigentümer
- Kosten: 30-80 Euro pro Einsatz
- Zuverlässigkeit garantiert
- Haftung geht auf den Dienstleister über
- Ideal bei Berufstätigkeit oder Urlaub
- Schriftliche Vereinbarung empfohlen
- Haftungsfragen klären
- Nicht immer zuverlässig
Häufige Fragen zur Winterdienstpflicht
Muss ich auch bei Glatteis ohne Schnee streuen?
Ja! Die Streupflicht gilt auch bei Eisbildung durch gefrorene Nässe. Überfrierende Nässe am Morgen ist eine häufige Unfallursache.
Was passiert, wenn ich im Urlaub bin?
Die Pflicht bleibt bestehen. Sie müssen für Vertretung sorgen – durch Nachbarn, Familie oder einen professionellen Winterdienst.
Gilt die Räumpflicht auch bei Krankheit?
Grundsätzlich ja. Bei nachgewiesener Krankheit kann die Zumutbarkeit aber eingeschränkt sein. Dennoch sollten Sie für Ersatz sorgen.
Wie oft muss bei Dauerschnee geräumt werden?
Es gibt keine feste Regel, aber geräumt werden muss in "zumutbaren Abständen". Bei starkem Schneefall etwa alle 1-2 Stunden während der Räumzeiten.
Professioneller Winterdienst: Die sichere Lösung
Vorteile eines Winterdienst-Vertrags:
- Keine eigene Arbeit bei Kälte
- Rechtssichere Dokumentation
- Haftung beim Dienstleister
- Zuverlässigkeit auch bei Abwesenheit
- Professionelle Ausrüstung
Professionelle Gebäudereinigung gesucht?
Wir beraten Sie gerne und erstellen ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen – kostenlos und unverbindlich.


